ALLGEMEINES
Anregungen und Beschwerden
Unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt in der Reha-Klinik so angenehm wie möglich zu gestalten. Sollten Sie trotzdem Anlass zur Beschwerde haben oder möchten Sie Anregungen geben und Verbesserungsvorschläge machen, wenden Sie sich bitte direkt an das Pflegepersonal oder an Ihren Bezugsbetreuer. Anonym können Sie Anliegen und Beschwerden im Briefkasten vor dem Sekretariat deponieren.
Brandschutz
Bitte benachrichtigen Sie sofort das Stationspersonal, wenn Sie ein Feuer oder eine andere Betriebsstörung entdecken. Schließen Sie bitte alle Fenster und Türen.
Bewahren Sie im Brandfall die Ruhe!
Informieren Sie sich vorsorglich über die Lage der Treppen, Fluchtwege und Feuerlöscher. Und schließen Sie beim Verlassen Ihres Zimmers Türen und Fenster.
- Bitte rauchen Sie niemals im Patientenzimmer.
- Bitte verwenden Sie keine Kerzen oder Teelichter.
- Bitte werfen Sie keine Zigarettenstummel oder dergleichen in Papierkörbe, Mülltüten etc.
- Bitte benutzen Sie bei Brandgefahr niemals den Aufzug.
Datenschutz
Die bei der Aufnahme erhobenen Patientendaten werden in die zentrale EDV-Anlage des Klinikums eingegeben. Dies ist notwendig, damit die erforderlichen Daten für Ihre Behandlung zur Verfügung stehen. Selbstverständlich sind alle Ihre persönlichen Daten umfassend und wirkungsvoll entsprechend der Vorschriften des Datenschutzgesetzes geschützt.
Geld/Automaten
In der Klinik können Sie auch mit Bankomat- bzw. Kreditkarte zahlen.
Handy
Selbstverständlich dürfen Sie Ihr Handy auch in der Klinik benutzen.
Um einen geordneten Therapieablauf zu gewährleisten, herrscht während der Therapien striktes Handyverbot! Der Gebrauch von Mobiltelefonen ist im Speisesaal während der Essenszeiten ebenso untersagt.
Hausordnung
Wir bitten Besucher und Patienten die Richtlinien unserer Hausordnung unbedingt einzuhalten. Die Hausordnung ist Bestandteil der Behandlung. Die jeweils gültige Fassung hängt in jedem Zimmer aus. Bei Verstößen gegen die Hausordnung müssen Sie mit einem Therapieabbruch bzw. mit der Entlassung aus der Klinik rechnen.
Kosten der Behandlung/Versicherungen
Die Kosten des Aufenthalts werden in der Regel von den Sozialversicherungen getragen. Abhängig vom Kostenträger, der Ihren Aufenthalt in der Reha-Klinik genehmigt, wird von Ihnen ein Selbstkostenbeitrag eingehoben. Der Selbstkostenbeitrag ist am Beginn des Therapieaufenthaltes bar oder mittels Bankomat- bzw. Kreditkarte im Sekretariat einzuzahlen.
Krankenstand
Während Ihrer Rehabilitation an unserer Klinik befinden Sie sich im Krankenstand. Die Meldung über Ihre Aufnahme und Entlassung wird von uns automatisch an Ihre zuständige Sozialversicherung weitergeleitet. Für den Krankenstand gelten bestimmte Regelungen. So dürfen Sie z.B. einen Ausflug ins Ausland ausschließlich nach vorheriger chefärztlicher Genehmigung durch Ihren Sozialversicherungsträger durchführen. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte ans Dienstzimmer oder an die Rezeption.
Post
Ihre Post können Sie während der Öffnungszeiten an der Rezeption abgeben. Achten Sie allerdings darauf, dass eine ausreichende Frankierung vorhanden ist.
Sie können sich natürlich auch Post an die Reha-Klinik schicken lassen. Sie können diese an der Rezeption abholen.
Rauchen
In der Klinik gilt generelles Rauchverbot. Sie können während der Öffnungszeiten im Raucherpavillon rauchen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Abfälle selbst entsor-gen. Das Rauchen in der Klinik führt zu einem Feuerwehreinsatz, da überall Brandmelder montiert sind. Kosten eines Feuerwehreinsatzes aufgrund unerlaubten Rau-chens werden Ihnen verrechnet.
Reha I / Reha II
Die Reha-Klinik für Seelische Gesundheit führt zwei Abteilungen (Reha I und Reha II), die jeweils das selbe Therapieangebot haben und sich nur durch die unterschiedlichen Aufnahmezeiten unterscheiden. Viele Therapeuten arbeiten in beiden Abteilungen, einige Therapieräume werden gemeinsam genutzt. So kann es sein, dass Sie als Patient von Reha I eine Therapie in den Räumlichkeiten von Reha II besuchen und umgekehrt. Aufenthaltsräume, Sauna, Ruhebereich, Bibliothek und andere Räume zur Freizeitgestaltung stehen allen zur Verfügung. Zur besseren Orientierung sind die Beschilde-rungen der Räumlichkeiten in Reha I farblich in Blau gehalten, jene von Reha II in Gelb.
Rezeption
Die Rezeption im Erdgeschoss ist von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr für Sie geöffnet.
Schweigepflicht
Ihre Privatsphäre soll auch in der Reha-Klinik garantiert werden. Alle Ärztinnen und Ärzte, das Pflegepersonal und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses sind deshalb zur Verschwiegenheit über Ihre Krankheit und andere persönliche Daten verpflichtet. Bei telefonischen Anfragen über Ihr Befinden sind unsere Beschäftigten angewiesen, sehr zurückhaltend zu sein, da der Anrufer kaum überprüfbar ist. Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass wir am Telefon keine oder nur kurze Antworten geben, auch wenn es sich um Angehörige handelt. Dies geschieht einzig und allein zur Wahrung Ihrer Rechte.
Wir fordern auch Sie auf, diese Schweigepflicht einzuhalten, um keine persönlichen Informationen der Mitpatienten nach außen zu tragen.
Tiere
dürfen aus hygienischen Gründen nicht auf das Klinikgelände mitgebracht werden.
Türglocke
Falls Sie sich unvorhergesehen verspäten sollten, befindet sich rechts vom Eingang seitlich des Stiegenaufganges die Türglocke.
Wertgegenstände
Wertsachen und größere Geldbeträge können Sie im Sekretariat abgeben. Denken Sie bitte daran, dass Sie diese Wertgegenstände nur zu den Sekretariatszeiten unter der Woche von 9:00 bis 12:00 Uhr in Empfang nehmen können, und vergessen Sie nicht, vor Ihrer Abreise Ihre Wertgegenstände wieder abzuholen.
Zeitungen/Zeitschriften
In der Trafik (auf der gegenüberliegenden Seite der Feldkirchner Straße) finden Sie eine große Auswahl an Zeitungen und Zeitschriften.
Zuzahlung
Wenn Sie von Ihrer Versicherung aufgefordert wurden einen Selbstbehalt zu zahlen, zahlen Sie diesen bitte sofort nach Ihrer Ankunft im Sekretariat ein. Auf die Höhe bzw. die Tatsache einer Zuzahlung haben wir keinen Einfluss. Falls Sie entsprechende Fragen hierzu haben, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit dem Sozialversicherungsträger.
